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VG Schleswig, 01.03.2012 - 12 A 277/08 |
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Volltextveröffentlichung
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- BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03
Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessen; …
Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2012 - 12 A 277/08
Im Fall der Klägerin würde das Festhalten an der bestandskräftigen negativen Entscheidung zu § 60 Abs. 7 AufenthG zu einem schlechthin unerträglichen Ergebnis führen, so dass das Ermessen vorliegend auf Null reduziert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2004 - 1 C 15/03, BVerwGE 122, 103 ff.). - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2012 - 12 A 277/08
Diese Bestimmung fragt nicht danach, von wem die Gefahr ausgeht oder wodurch sie hervorgerufen wird; die Regelung stellt vielmehr lediglich auf das Bestehen einer konkreten Gefahr ab ohne Rücksicht darauf, ob sie vom Staat ausgeht oder ihm zumindest zuzurechnen ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95, BVerwGE 99, 324 ff. Die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Reget als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18/05, BVerwGE 127, 33 ff. - BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2012 - 12 A 277/08
Diese Bestimmung fragt nicht danach, von wem die Gefahr ausgeht oder wodurch sie hervorgerufen wird; die Regelung stellt vielmehr lediglich auf das Bestehen einer konkreten Gefahr ab ohne Rücksicht darauf, ob sie vom Staat ausgeht oder ihm zumindest zuzurechnen ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95, BVerwGE 99, 324 ff. Die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Reget als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18/05, BVerwGE 127, 33 ff.